Angebot

Ethikbeirat

Unser Ethikbeirat

Das Wohl des Menschen ist bei der Entscheidungsfindung das Wichtigste!

Wann kommt die Ethikberatung in Frage?

Es gibt immer wieder Situationen, die zum Wohle des Betroffenen diskutiert und entschieden werden sollten z.B. 

  • künstliche Ernährung 
  • operative Eingriffe
  • medizinische Behandlungen

Was ist die Aufgabe des Ethikbeirats?

Es geht darum, ethische, medizinische, pflegerische, psychosoziale, spirituelle und rechtliche Gesichtspunkte zu besprechen, um eine tragbare Entscheidung zu ermöglichen.

Zur Schweigepflicht sind alle  Beteiligten verpflichtet.

Wie läuft die Ethikberatung ab?

  • Ein Mitglied des Ethikbeirates nimmt mit Ihnen Kontakt auf, um Ort und Zeit des Treffens zu vereinbaren 
  • Teilnahme möglichst aller an der Behandlung und Pflege beteiligten Personen
  • Moderation durch ein Mitglied des Ethikbeirates
  • Aufzeigen eines möglichen Weges 
  • Der Ethikbeirat erstellt ein Protokoll mit Absprache der Beteiligten

Grundsätze

1

Dem Ethikbeirat gehören Personen aus den Bereichen Soziales, Recht, Pflege, Medizin und Religion an.

5

Der Ethikbeirat unterliegt den strengen Regeln der Schweigepflicht.

9

Das Protokoll wird auf der Grundlage der Entscheidungshilfen erstellt.

2

Grundlage ist das Wohl und der Wille, ggf. der mutmaßliche Wille, des Bewohners bzw. des Patienten.

6

Die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist unumgänglich. Die Mitwirkung weiterer Berater (Hospizverein, Palliativnetzwerk, enge Vertraute der Betroffenen) ist im Bedarfsfall erwünscht.

10

Die Mitglieder des Ethikbeirates treffen sich grundsätzlich regelmäßig zu Beratungen und ethischen Fallbesprechungen.

3

Es geht um Abklärung ethischer, medizinischer, pflegerischer, psychosozialer, spiritueller und rechtlicher Aspekte.

7

Entscheidungshilfen: Entsprechende Aussagen und Unterlagen zum erklärten Willen bzw. zum mutmaßlichen Willen der Betroffenen, wie Patientenverfügung, Biographiebogen, medizinische, pflegerische und soziale Dokumentationen, werden zur Entscheidungsfindung herangezogen

4

Ethische Fallbesprechungen können kurzfristig auf Antrag der Betroffenen, Ihrer Angehörigen sowie ihrer Therapeuten und Pflegekräfte im AWO Seniorenzentrum oder im Familienzentrum schriftlich oder telefonisch angemeldet werden.

8

Der Ethikbeirat trifft sich in ruhiger und ungestörter Atmosphäre im AWO Seniorenzentrum, im Familienzentrum oder einer anderen Behandlungs- oder Pflegestätte.

Dürfen wir Ihnen helfen?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

In einem persönlichen Beratungstermin erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr individuelles Pflege- und Betreuungspaket, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen.

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Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Margit Welscher09568 94210

Die Öffnungszeiten sind unsere Bürosprechzeiten, in denen wir gerne für Sie da sind. 

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